Sehr geehrte Damen und Herren,
• die CoronaSchVO in der ab dem 16.12.2020 gültigen Fassung verlangt das Tragen einer FFP2-Maske von allen Besuchern
• Besuchern soll – soweit möglich – vor dem Besuch ein PoC-Test angeboten und empfohlen werden (bei Verweigerung wird Ihnen der Zutritt untersagt)
Das bedeutet für Sie:
1. Zutritt nur mit FFP2- Maske (Selbstbeschaffung erforderlich)
2. Besuch Ihres Angehörigen nach erfolgtem PoC-Schnelltest (Durchführung in unserem Hause)
3. Die Tests werden wöchentlich wiederholt
4. Schnelltests werden in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr
und von 14:00 bis 17:30 Uhr angeboten